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Zustandekommen des Vertrages
1.1. Mit der Anfrage/Anmeldung erkennt der Kunde die
Geschäftsbedingungen für Draisinenfahrten & Veranstaltungen der
Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH an.
1.2. Der Vertrag kommt bei Bezahlung/Anzahlung des Angebotes durch
den Kunden zustande. Eine schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt
nur auf besonderen Wunsch.
1.3. Mit seiner Draisinenfahrt trägt der Kunde zum Erhalt des
Denkmals der Kanonenbahn, einschließlich seiner vielen Kunstbauten,
bei.
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Bezahlung
2.1. Bei einer Buchung von mehr als drei Draisinen hat der Kunde
eine Anzahlung i.H.v. 20% des vereinbarten Gesamtpreises zu
entrichten. Der Veranstalter prüft mit Zahlungseingang unverzüglich,
ob die Buchung zustande kommen kann und erstattet die Zahlung
unverzüglich zurück, falls die Buchung aus wichtigem Grund
zurückgewiesen werden muss.
2.2. Die Restzahlung wird spätestens vor der Veranstaltung am
Veranstaltungstag fällig, wenn der Kunde seine Schlussrechnung
bekommt. Diese ist dann sofort zur Zahlung in bar oder per
Überweisung fällig.
2.3. Die Herausgabe der Draisinen erfolgt nur gegen eine Kaution in
Höhe von 10,- €uro pro Drasine.
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Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem
Angebot des Veranstalters.
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Altersbestimmungen
Für Kinder und Jugendliche ist die Nutzung nur in Begleitung
Erwachsener erlaubt. Eltern haften für Ihre Kinder.
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Rücktritt des Kunden
5.1. Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder nimmt die
gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt der Anspruch der
Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH auf Zahlung des Mietpreises bestehen.
5.2. Bei der Erstattung des Mietpreises werden folgende
Stornierungsgebühren einbehalten:
- 20% des Mietpreises bei Rücktritt bis 28 Tage vor dem
Veranstaltungstermin
- 50% des Mietpreises bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem
Veranstaltungstermin
- 75% des Mietpreises bei Rücktritt bis 5 Tage vor dem
Veranstaltungstermin und
- 100% des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb von 2 Tagen vor
Veranstaltungstermin.
5.3. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Für die
Fristberechnung ist der Eingang des Schriftstücks bei der
Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH maßgebend.
5.4. Der Kunde hat das Recht, dass an Stelle seiner Person ein
Dritter seiner Wahl die Veranstaltung antritt. Der Veranstalter kann
der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls in der Person des
Dritten ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
5.5. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Erstkunde
dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Fahrpreis.
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Aufhebung des Mietvertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände.
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der Veranstalter
den Mietvertrag kündigen. Der Kunde erhält in solchen Fällen das
Endgeld für die Veranstaltung zurück. Witterungsgründe sind hierbei
jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
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Aufhebung des Mietvertrages aus
Witterungsgründen
Generell gilt, dass eine Veranstaltung nicht aufgrund
angekündigter oder tatsächlicher schlechter Witterung abgesagt
werden kann. Bitte denken Sie daher an geeigneten Sonnen- oder
Regenschutz!
Der Veranstalter bemüht sich, im konkreten Einzelfall durch
Umstellen des Tagesprogramms oder mit Alternativangeboten eine
allseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Für den Fall, dass
allerdings durch die Wetterlage eine unzumutbare Gefahr für den
Kunden ausgeht, kann die Veranstaltung absagt oder auf einen anderen
Termin verschoben werden. Bereits entrichtete Zahlungen werden in
diesem Fall zurückgezahlt oder übertragen.
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Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet
seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu
geben und/oder von seinem Personal auf dem Vertrag bestätigen zu
lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den
Fahrzeugen und/oder der Fahrstrecke.
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Änderung der Teilnehmerzahl
Generell gilt, dass Abweichungen von der ursprüngliche
avisierten Personenzahl umgehend zu melden sind, damit nicht unnötig
Fahrzeuge vorgehalten werden, die später nicht zum Einsatz kommen.
Bis eine Woche vor Veranstaltungstermin teilt der Kunde die
endgültige Personenzahl mit. Für danach eingehende Absagen einzelner
Personen oder Draisinen wird ein Stornoentgelt in Höhe von 100 % des
vereinbarten Fahrpreises und der gebuchten Zusatzleistungen fällig.
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Übergabe und Rückgabe der Mietsache
10.1. Der Kunde erhält die Mietsache nach einer vorherigen
Einweisung in deren Gebrauch übergeben. Die Übergabe kann verweigert
werden, wenn der Kunde nicht an der Einweisung teilnimmt und die
Kenntnisnahme der Gebrauchs- und Verhaltensregeln nicht schriftlich
bestätigt.
10.2. Am Mietgegenstand bei Übergabe sichtbare Mängel sind im
Übergabeprotokoll zu vermerken, ansonsten gilt die Sache als
mangelfrei übergeben.
10.3. Die Mietsache ist in dem übernommenen Zustand bei Ablauf der
Mietzeit zurückzugeben.
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Verhaltensregeln/Einweisung/Sicherheit
11.1. Vor Übergabe des Fahrzeuges findet eine Einweisung statt.
Dabei werden auch die zu beachtenden Verhaltensregeln erläutert. Die
Kenntnisnahme der Verhaltensregeln ist vom Kunden durch den
Mietvertrag schriftlich zu bestätigen.
11.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache nur gemäß der
Verhaltensregeln zu nutzen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln
berechtigt der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH zur fristlosen
Kündigung des Vertrages. Der Mietpreis ist in diesen Fällen
vollständig zu entrichten. Ein Erstattungsanspruch des Kunden
besteht im Falle der fristlosen Kündigung aus diesem Grunde nicht.
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Aufsichtspflicht, Personenschäden
12.1. Unsere Tourbegleitung übernimmt nicht die Aufsichtspflicht
für minderjährige Teilnehmer. Der Kunde ist dazu verpflichtet,
ausreichend Aufsichtspersonal mitzubringen, um auf jedem Fahrzeug
mindestens eine volljährige und verantwortliche Person stellen zu
können.
12.2. Im Falle von aufgetretenen Personenschäden hat der Geschädigte
unverzüglich einen Schadensbericht zu erstellen, in dem der
Unfallhergang, die Art des Schadens und die am Unfall beteiligten
Personen aufgeführt sind. Personenschäden, die ohne schriftlichen
Unfallbericht oder erst nach mehr als 24 Stunden seit Unfallhergang
gemeldet werden, sind generell von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
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Gewährleistung/Haftung/Verjährung
13.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlich
geregelten Gewährleistung dafür, dass die Geräte nicht mit Fehlern
behaftet sind. Dabei haftet die Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH
lediglich soweit ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
vorgeworfen werden kann. Die verschuldensunabhängige Haftung wird
ausgeschlossen.
13.2. Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, sind auf das dreifache der Miete beschränkt.
13.3. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
Beendigung des Mietverhältnisses der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH
gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Alle
Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren 12 Monate nach Beendigung des
Mietverhältnisses. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren
in drei Jahren nach Beendigung des Mietverhältnisses.
13.4. Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände übernimmt die
Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH keine Haftung.
13.5. Die Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH haftet nicht für vermittelte
Leistungen Dritter, die nicht Gegenstand dieses Vertrags sind (z.B.
Gastronomie, Stadtführung usw.).
13.6. Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht für die Mietsache während
des Mietzeitraumes und haftet für Beschädigungen sowie den Verlust
der Geräte und einzelner Geräteteile sowie des Zubehörs. Für
Beschädigungen durch Dritte oder in Folge eines Unfalls haftet der
Kunde ebenfalls, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
13.7. Die Nutzung der Fahrgeräte erfolgt ausschließlich auf eigene
Gefahr.
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Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages,
einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen, berührt die
Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht.
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Gerichtsstand
Als Gerichtstand ist Mühlhausen/Thüringen vereinbart.
Lengenfeld unterm Stein, den 1.4.2010